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In der Kategorie "Business und Finanzen" wurden nominiert:

Wie jedes Jahr haben alle Nominierten die Möglichkeit, sich mit Kommentaren an info@bigbrotherawards.at zu wenden. Wir veröffentlichen dann die Reaktionen unter der jeweiligen Nominierung.

AMS-Alarm a'la BAWAG trifft AMS-Mitarbeiter

Byron Haynes, BAWAG-PSK

  • Seit langem kursieren Gerüchte dass Banken den Überziehungsrahmen bei Kunden des Arbeitsmarktservice automatisch sperren. Der Bezug von AMS-Geld, auch bei Umschulungsmaßnahmen oder zur Überbrückung zwischen zwei Anstellungen, kann demnach zu einem Verlust der Kreditwürdigkeit führen.
    "Eine Datenpanne bei der Bawag bringt die systematische Überprüfung der Kontobewegungen ans Licht: „Sobald die regelmäßige Überweisung nicht mehr vom Arbeitgeber sondern vom Arbeitsmarktservice (AMS) kommt, stuft der Computer den Bankkunden als Risikokunden ein und streicht ihm den Überziehungsrahmen."[die Presse vom 26.07.2013]
    "Durch ein Update in der Programmierung unserer Bank-Systeme ist es uns leider aktuell nicht möglich, Konten von AMS-Geld-Beziehern und AMS-Mitarbeitern zu unterscheiden", heißt es in einer Stellungnahme. [Kurier, 26.07.2013]
    "Nicht nur Arbeitslose gelten für Banken als „Risikokunden“, sondern offenbar auch Pensionisten, Witwen, Karenzierte, Selbstständige oder Geschiedene mit Kindern." [Kurier vom 26.07.2013]

    Das Datenschutzgesetz verbiete ausdrücklich eine automationsunterstützte Verarbeitung von Daten zum Zweck der Bewertung einzelner Aspekte einer Person, wie etwa seiner Kreditwürdigkeit oder Zuverlässigkeit. Im Zuge der Berichterstattung werden ähnliche Praktiken auch von anderen Banken, wie z.B. der Bank Austria und der Volksbank bekannt.
    Das Ausmaß dieser ungesetzlichen automationsunterstützte Bewertung zeigt ein Blick auf die Leistungen der Arbeitslosenversicherung beim Arbeitsmarktservice:
    • Bezieher von Familienhospizkarenz,
    • Arbeitslosengeld,
    • Notstandshilfe,
    • Weiterbildungsgeld,
    • Pensionsvorschuss,
    • Überbrückungshilfe,
    • Übergangsgeld,
    • Übergangsgeld nach Altersteilzeit und einer
    • Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts
    [http://www.ams.at/sfa/14080.html]

  • Quellen:
    • Datenschutzgesetz 2000
      § 49. (1) Niemand darf einer für ihn rechtliche Folgen nach sich ziehenden oder einer ihn erheblich beeinträchtigenden Entscheidung unterworfen werden, die ausschließlich auf Grund einer automationsunterstützten Verarbeitung von Daten zum Zweck der Bewertung einzelner Aspekte seiner Person ergeht, wie beispielsweise seiner beruflichen Leistungsfähigkeit, seiner Kreditwürdigkeit, seiner Zuverlässigkeit oder seines Verhaltens.
    • DiePresse: Eine Datenpanne bei der Bawag bringt systematische Überprüfungen von Kontobewegungen ans Licht. Sobald die regelmäßige Überweisung nicht mehr vom Arbeitgeber, sondern vom Arbeitsmarktservice (AMS) kommt, stuft der Computer den Bankkunden als Risikokunden ein und streicht ihm den Überziehungsrahmen - unabhängig davon, was vorher war.
    • Kurier: Die Bawag streicht die "Einkaufsreserve" bei Arbeitslosen und trifft dabei irrtümlich auch AMS-Mitarbeiter.
      Der „AMS-Alarm“ der Bank schrillt längst vollautomatisch: Kommt die regelmäßige Überweisung nicht mehr vom Arbeitgeber, sondern vom Arbeitsmarktservice (AMS), wird aus dem braven Bankkunden blitzschnell ein böser „Risikokunde“. Als Erstes wird dem als arbeitslos Aufgespürten der gewährte Überziehungsrahmen beim Girokonto gekappt. Was vorher war – irrelevant.
    • AMS: Leistungen des AMS für Arbeitsuchende

XBox One - das Mediacenter als Spion im trauten Heim

Steve Ballmer, Microsoft

  • Die XBox One soll mit ihrer Sprach- und Gestensteuerung die zentrale Anlaufstelle für Unterhaltung aller Art, also von Spielen, Filmen, Fernsehen und Internet im Wohnzimmer werden.
    Mit scharfen Blicken und spitzen Ohren wird von der XBox alles und jeder in der Nähe beobachtet, um ja keinen Befehl zu verpassen.
    Da unsere smarten Geräte Augen und Ohren bekommen haben, wurde in den Laboratorien unermüdlich gewerkelt, um diesen Funktionszugewinn sinnbehaftet nutzen zu können. Schnell wurden von Spinmeistern Patentschriften verfasst um den nächsten Level im Lizenzmanagement erreichen zu können. Wer hier die Nase vorn haben wird, wird den Contentmarkt der Zukunft beherrschen: Ständige Online-Verbindung ist Pflicht, die Pflicht den Echtnamen zu nutzen, ergänzt um Gesichtserkennung und Stimmerkennung sind die Bausteine um Spiele, Filme, Musik und Content einzelnen Personen verkaufen zu können.
    Peter Schaar, Deutschlands oberster Datenschützer, nennt die XBox gar „Überwachungsgerät“. Nach Userprotesten wurden zwar einzelne Überwachungsmaßnahmen zurück gestellt, aber im Hintergrund werden durch Patentanträge die Weichen für die Zukunft gestellt.
    In der Patentschrift United States Patent Application: 20120278904 "Content Distribution Regulation By Viewing User" wird beschrieben wie Objekt-, Gesichts- und Spracherkennung dazu genutzt werden sollen, Lizenzen und Berechtigungen derjenigen zu kontrollieren, die sich in Hör- und Sichtweite von dem Gerät befinden.

  • Stellungnahme: Microsoft Österreich

  • Quellen:
    • SPIEGEL: Xbox One,Microsoft patentiert Wohnzimmer-Überwachung
      Wenn mehr als zwei Zuschauer vorm Fernseher sitzen, kostet der Filmabruf doppelt so viel: Mit der Super-Kamera von Microsofts neuer Konsole Xbox One könnte die Abrechnung nach Zuschauerzahl Standard werden. Der Konzern beschreibt das Verfahren in einem Patentantrag detailliert.
    • SPIEGEL: Datenschützer Schaar nennt Xbox One "Überwachungsgerät"
      "Die Xbox registriert ständig alle möglichen persönlichen Informationen über mich. Reaktionsgeschwindigkeiten, meine Lernfähigkeit oder emotionale Zustände. Die werden dann auf einem externen Server verarbeitet und möglicherweise sogar an Dritte weitergegeben. Ob sie jemals gelöscht werden, kann der Betroffene nicht beeinflussen."
      Die Spielkonsole ist mit einem Kamerasystem ausgestattet, das räumliche Informationen erfassen und auch die Gesichter von Nutzern erkennen kann.
      Microsoft plant für die Konsole eine weitgehende Integration in die Unterhaltungselektronik-Ausrüstung ihrer Nutzer - alle Geräte, vom TV-Receiver bis zum Verstärker, sollen über die Sprach- und Gestensteuerung der Konsole bedient werden können. Der Konzern will das Gerät außerdem als Marktforschungsinstrument einsetzen: Die Xbox One, sagt Microsoft-Manager Phil Spencer, werde dafür sorgen, dass "wir wissen, was die Leute beschäftigt. Wir können sie abstimmen lassen und ihre Stimme in den kreativen Prozess einspeisen".
    • Futurezone: Die neue Kinect wird nicht im freien Handel erhältlich sein. Das gab ein Microsoft-Manager im Rahmen der Gamescom bekannt. Demnach sei die Bewegungssteuerung zwar nicht für den Betrieb der Konsole zwingend erforderlich, die Konsole ist dennoch nicht davon trennbar.
    • US PATENT & TRADEMARK OFFICE: CONTENT DISTRIBUTION REGULATION BY VIEWING USER
      A content presentation system and method allowing content providers to regulate the presentation of content on a per-user-view basis. Content is distributed an associated license option on the number of individual consumers or viewers allowed to consume the content. Consumers are presented with a content selection and a choice of licenses allowing consumption of the content. The users consuming the content on a display device are monitored so that if the number of user-views licensed is exceeded, remedial action may be taken.
      [0063] Processing unit 191 may include one or more processors for executing object, facial, and voice recognition algorithms. In one embodiment, image and audio processing engine 194 may apply object recognition and facial recognition techniques to image or video data. For example, object recognition may be used to detect particular objects (e.g., soccer balls, cars, or landmarks) and facial recognition may be used to detect the face of a particular person. Image and audio processing engine 194 may apply audio and voice recognition techniques to audio data. For example, audio recognition may be used to detect a particular sound. The particular faces, voices, sounds, and objects to be detected may be stored in one or more memories contained in memory unit 192.

Smart-Meter "OptOut" nur noch kurz erhältlich

Reinhold Mitterlehner, ÖVP

  • Die Energieversorger sind gesetzlich verpflichtet worden bis Ende 2019 zumindest 95% der alten Stromzähler auszutauschen. Eine Maßnahme, die außerhalb des industriellen Lobbyings wegen der hohen Kosten und der ungeklärten Sicherheitsbedenken kaum verstanden wird.
    Besorgte Konsumenten erkennen keinen Vorteil, wenn ihre Verbrauchsdaten vom Netzbetreiber mittels einer kundenfreundlichen Website zur Verfügung gestellt werden. Die gleiche Information, aber dem Prinzip der Datensparsamkeit entsprechend, würde jedes lokal einsetzbare Strommessgerät zur Kostenkontrolle bieten.
    Nicht immer ist die EU schuld, wenn Gesetze eingeführt werden, die Kopfschütteln hervorrufen. Nur zur Erinnerung, die Forderung aus Brüssel lautete: "Wird die Einführung intelligenter Zähler positiv bewertet, so werden mindestens 80% der Verbraucher bis 2020 mit intelligenten Messsystemen ausgestattet"
    Gemäß einem aktuellem Gutachten aus Deutschland lässt sich mit intelligenten Stromzählern weniger sparen als bisher angenommen. Haushalte mit geringem Energieverbrauch können maximal 4,5 Euro pro Jahr einsparen, heißt es im Gutachten. Deutschland will deshalb sogar auf einen flächendeckenden Smart Meter-Ausbau verzichten.
    Das deutsche Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie kommt in ihrer Kosten/Nutzen-Analyse zu dem Schluß: "Die Studie zeigt, dass insbesondere bei Letztverbrauchern mit geringem Jahresverbrauch die Kosten für ein intelligentes Messsystem deutlich die durchschnittlich zu erzielenden jährlichen Energieeinsparmöglichkeiten übersteigen. Ein verpflichtender Einbau wäre somit unverhältnismäßig und wirtschaftlich unzumutbar."
    Auch wenn die Kosten/Nutzen-Analyse von denen, die das alles einmal bezahlen müssen, nämlich von uns allen, kaum verstanden wird, so ist immer noch unverständlich, das die Bedenken des Datenschutzrates, dass der Betrieb von intelligenten Messgeräten unter Wahrung des Daten- und Konsumentenschutzes zu erfolgen hat weitestgehend außer acht gelassen wird.
    Aufgrund massiver Proteste wurde nachträglich eine Opt-Out-Regelung geschaffen - mit der einzigen Nebenbedingung, das sich an der ursprünglichen, österreichischen Vorgabe von 95% Smart-Meter nichts ändert. Populistisch hofft man so den Sorgen und Bedenken den Rückhalt öffentlicher Wahrnehmung genommen zu haben und bei weiteren Protesten auf diese Opt-Out Regelung verweisen zu können.
    Für alle, denen die letzte Minuten Sanierungsmaßnahmen der Gesetzesnovelle vom 3. Juli 2013 nicht gereicht haben, freuten sich zumindest über die Opt-Out-Regelung, um so der befürchteten Fernüberwachung entgehen zu können.
    Bevor nun Massen von Kunden ihr Recht einfordern konnten, kam aus dem Wirtschaftsministerium die Entwarnung; soviel bürgerliche Selbstbestimmung sei nicht gemeint gewesen - nur der Netzbetreiber als Eigentümer der Hardware dürfe entscheiden welche Geräte mit welchen Eigenschaften und Funktionen angeschafft werden, und der Kunde habe das so zu akzeptieren.
    Ein Rechtsanspruch des Endverbrauchers auf Ablehnung einer Installation eines Smart Meters sei nirgendwo verankert.
    Eine wohl einzigartige Interpretation des Eigentumsbegriffs, der dem Konsumenten das Recht nimmt zu definieren welche Dienstleistung er in welcher Form bestellen und konsumieren möchte.

  • Quellen:
    • [PDF] Datenschutzrat: Datenschutzrechtliche Anmerkungen zum „Smart Metering“ und der Einführung intelligenter Messgeräte
      Stellungnahme des Datenschutzrates
    • [PDF] e-control Studie zur Analyse der Kosten-,Nutzen einer österreichweiten,Einführung von Smart Metering
    • bmwi.de Ernst & Young legt Abschlussbericht zur Kosten-Nutzen-Analyse
      Staatssekretär Kapferer: "Die Ergebnisse zeigen, dass wir in Deutschland den Ausbau von intelligenten Messsystemen und Zählern gezielt, nämlich Energiewende-konform, ausgestalten müssen; pauschale Ansätze sind nicht situationsgerecht. Wir prüfen nun zügig die Umsetzbarkeit der Gutachter-Empfehlungen. Eine Arbeitsgruppe mit der Bundesnetzagentur zum Finanzierungsmechanismus wird die Möglichkeit zur Verankerung im System klären. Die Bezahlbarkeit von Energie für den Verbraucher ist dabei oberste Leitlinie."
      Die Studie zeigt, dass insbesondere bei Letztverbrauchern mit geringem Jahresverbrauch die Kosten für ein intelligentes Messsystem deutlich die durchschnittlich zu erzielenden jährlichen Energieeinsparmöglichkeiten übersteigen. Ein verpflichtender Einbau wäre somit unverhältnismäßig und wirtschaftlich unzumutbar.
    • Futurezone: "Kein Rechtsanspruch"
      Doch genau über dieses Opt-Out und wie dieses auszulegen ist wird nun im Bereich der E-Wirtschaft heftig debattiert. Das Wirtschaftsministerium ist der Auffassung, dass es „keinen Rechtsanspruch für den Endabnehmer gibt, keinen Smart Meter zu bekommen“, wie die futurezone auf Anfrage erfuhr. Der Hintergrund dazu: Aufgrund des auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention vorgesehenen verfassungsgesetzlich geschützten Rechts auf Eigentum und der daraus resultierenden rechtlichen Stellung als Eigentümer, steht dem Netzbetreiber als Eigentümer des Smart Meter eine umfassende Entscheidungsbefugnis über das Zählgerät zu.