q/depesche - Der Newsletter zu den Awards
 

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  Austria  

Nennen Sie Ihren Wunschkandidaten

Alle Personen, Behörden, Firmen oder sonstige Vereinigungen, die einen besonderen Beitrag zur Abschaffung der Privatsphäre geleistet haben, können für einen der Awards vorgeschlagen werden. Die Genannten sollten in Österreich niedergelassen sein, von hier aus agieren oder einen sonstigen regionalen Bezug haben. EU-Institutionen oder multinationale Konzerne sind allerdings definitiv nicht ausgeschlossen.

Da alle Fälle, die der Jury zur Auswahl übermittelt werden, redaktionell nachrecherchiert werden müssen, sind wir für präzise Angaben dankbar.

Die Begründungungen sind keineswegs auf den straf- oder zivilrechtlich relevanten Bereich beschränkt: Wesentlich sind vielmehr die Unverschämtheit des Vorgehens und das Gefährdungspotenzial für die Grundrechte des Individuums.

Die Kategorie "People's Choice" wird abseits der Jury direkt gewählt.

Gute Beispiele finden Sie auf der Liste der Nominierungen der Jahre 1999, 2000 und 2001.

Vorschläge via Web-Formular: (Referrer erforderlich)

Wählen Sie eine Kategorie:

      Business und Finanzen
      Politik
      Behörden und Verwaltung
      Kommunikation
      Lifetime Achievement
      Peoples Choice
Nennung mit Begründung:

Absender:
   Name:
   E-Mail:


Alle Zusendungen werden vertraulich behandelt.

 

Vorschläge via E-Mail: Bitte an info@bigbrother.awards.at mailen.

Vorschläge via Post: Big Brother Awards Austria c/o ARGE DATEN Redtenbacherg. 20 A-1160 Wien

Vorschläge via Fax: Fax: +43/ 1/ 480 32 09


Die Kategorien

Business und Finanzen: Vorgeschlagen werden können alle Unternehmen und Organisationen, die im Bereich der Finanzdienstleistungen wirken, also Banken, Versicherungen, aber auch Gläubigerschutzverbände, Inkassobüros, oder die wesentlich an entsprechenden wirtschaftlichen Regulierungen und Gesetzen beteiligt sind [Bankenaufsichten, Bankwesengesetz, Gewerbeordnung, ...].

Politik: Vorgeschlagen werden können alle Gesetzesvorhaben, Parteieninitiativen oder offizielle Aktivitäten in internationalen Gremien, die den rechtlichen Freiraum auf Privatsphäre beschränken.

Behörden und Verwaltung: Vorgeschlagen werden können alle Verwaltungseinrichtungen des Bundes, der Länder und Gemeinden, aber auch ausgelagerte und nachgeordnete Dienststellen und Einrichtigungen, die in ihrer täglichen Arbeit besonders unsensibel mit dem Recht auf Privatsphäre umgehen.

Kommunikation: Vorgeschlagen werden können alle Unternehmen und Organisationen, die sich mit Kommunikation und Eingriffen in die Kommunikationsfreiheit beschäftigen. Dies können Telekommunikationsbetreiber genauso sein, wie Überwachungsbehörden, Internetdienstleister oder DirektMarketing-Firmen und Adressenverlage.

Lifetime Achievement: Hier sollen Themen oder Organisationen ausgezeichnet werden, die sich schon seit vielen Jahren um die Schwächung der Privatsphäre und der persönlichen Grundrechte verdient gemacht haben.

Peoples Choice: Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit über eine direkte Wahl [Online und per Post] den Publikums-Award unter den Nominierten zu vergeben.


Vorschläge

Jeder kann Big Brother Awards Kandidaten nennen. Genereller Einsendeschluss ist der 20.10.2002. In der Kategorie "Peoples Choice" kann jedoch noch bis zum 25.10.2002, 24:00 eingereicht werden.

Um das Ausmaß der Eingriffe in die Privatsphäre beurteilen zu können, müssen alle Vorschläge schriftlich und begründet erfolgen. Wenn möglich sind auch geeignete Unterlagen und Dokumente beizulegen.

Alle Zusendungen werden streng vertraulich behandelt. Die Nennung ist an keine Formvorschrift gebunden, es sollten jedoch folgende Informationen festgehalten werden: Name, Adresse und Wirkungsbereich der genannten Organisation/Person. Nennung der Kategorie. Begründung, warum der Big Brother Award zu vergeben wäre und welcher Personenkreis von den Eingriffen besonders betroffen ist.

Die Gewinner werden am 26.10.2002 im Rahmen der Big Brother Awards Party im Wiener Flex präsentiert.

 

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