#BBA20 Safety First - Your Data for Our Good

In der Kategorie "Business und Finanzen" wurden nominiert:

Wie jedes Jahr haben alle Nominierten die Möglichkeit, sich mit Kommentaren an info@bigbrotherawards.at zu wenden. Wir veröffentlichen dann die Reaktionen unter der jeweiligen Nominierung.

Raika Einverständniserklärung
Raiffeisenverband Salzburg: "gesetzlich alles korrekt"

  • Es waren die dunkelsten Kapitel unserer Geschichte, die in unserer Gesellschaft das Bewusstsein für Datenschutz hat entstehen lassen. Gleich zu Beginn der Auswertbarkeit von Massendaten wurden diese Daten gleich missbraucht. Leider gibt es immer weniger Zeitzeugen und so stoßen die Bedenken über die Bedeutung von sensiblen Daten in der Social-Media-Generation immer öfter auf Unverständnis. Daten und Informationen aus dem privaten Umfeld - auch wenn sie auf Social-Media preisgegeben werden - sollten für die Neugier von Unternehmen tabu sein.

    Eine Kundin des Raiffeisenverband Salzburg (RVS) staunte nicht schlecht, als sie ihren Kredit-Vertrag studierte: Unter Punkt 1.7. wird festgehalten, dass der RVS während der gesamten Dauer der Geschäftsverbindung "Daten aus sozialen Netzwerken (Facebook, Instagram, Whatsapp etc.)" in seine Auswertung einbeziehen möchte. Die konkret gemeinten Daten lassen aufhorchen: Informationen zur "politischen Meinung, allfälligen Gewerkschaftszugehörigkeit, rassischen oder ethnischen Herkunft, Religion, Weltanschauung, Genetik, Biometrik und Gesundheitsdaten".

    Auch wenn die Bank derzeit nicht vor hat, diese Klauseln aktiv zu nutzen, so geht die Gefahr vom Kleingedrucktem aus, dass man (leider zu oft ungelesen, und noch öfter unverstanden) unterschreibt - daher braucht es "eine Bewegung, die diese Gefahren aufzeigt und Menschen dabei hilft, das oft sehr Kleingedruckte in Einwilligungserklärungen lesen und die Auswirkungen abschätzen zu können".

    Im Unterschied zu uns Laien verstehen die Juristen der Banken sehr genau was in den Gesetzen steht und was sie in AGBs hineinschreiben, die sie uns zur Unterschrift vorlegen - hier kann man dann wohl nicht von einem Blödsinn sprechen, den man eh nicht machen würde - der Text stammt ja nicht vom Kunden, der die Bank auffordert etwas zu machen, sondern von der Bank, die sich die Erlaubnis einholt etwas machen zu dürfen, das der Artikel 9 Abs. 1 der DSGVO ausdrücklich untersagt.

    Weil die Bankengruppe in sozialen Netzwerken Websites betreibe, wo "Nutzer Bilder, Kommentare oder sonstige Daten hochladen", könne nämlich nicht ausgeschlossen werden, dass der RVS "ungewollt sensible Daten erhält und somit im datenschutzrechtlichen Sinne auch besitzt". Deshalb stehe "dieser Blödsinn überhaupt in den Verträgen", betont Mag. Steckholzer (Raiffeisen Salzburg). Daten würden aber weder gesammelt noch gespeichert. "Uns interessieren diese Daten nicht."

    Anders liest sich das im Vertrag, wo der Kunde die "Verarbeitung (insbesondere der Erfassung, Speicherung und Auswertung)" seiner Daten für "personalisierte Werbung und personalisierte Angebote" erlaubt.

    Bank: "gesetzlich alles korrekt" - Firmen, auf die wir angewiesen sind, sollten dies auch nicht in ihre AGBs verpacken und uns unsere Unterschrift als freiwillige Zustimmungserklärung abnötigen.

  • Quellen: