#BBA15 nicht unter Freunden

In der Kategorie "Behörden und Verwaltung" wurden nominiert:

Wie jedes Jahr haben alle Nominierten die Möglichkeit, sich mit Kommentaren an info@bigbrotherawards.at zu wenden. Wir veröffentlichen dann die Reaktionen unter der jeweiligen Nominierung.

Hauptverband: Die e-Card - ab in den Müll oder doch so wertvoll wie Bargeld

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
Vorsitzender Mag. Peter McDonald

  • Die e-card hat als Signaturkarte administrativen Charakter und ist der systemweit einzigartige Zugangsschlüssel zu Leistungen. Sie ist eine bürgerkartenfähige Chipkarte, und so werden wir ausdrücklich darauf hingewiesen die e-card wie Bargeld, wie eine Bankomat- oder Kreditkarte bzw. wie einen sonst wichtigen Ausweis aufzubewahren.
    Auf der Rückseite ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) mit einem Ablaufdatum aufgedruckt. Deren Gültigkeitsdauer musste begrenzt werden, damit die Karte nach Ablauf nicht missbräuchlich verwendet werden kann.
    Deswegen muss die e-card turnusmäßig ersetzt werden. Sobald man die neue Karte hat, wird empfohlen die bisher aktuelle Karte zu entsorgen:
    „Nicht mehr benötigte Karten können mit dem Restmüll entsorgt werden.“
    Leider fehlt ein Hinweis, dass man die Karte wie eine Bankomat-Karte vor dem Entsorgen im Hausmüll zerschneiden sollte. Zu hoffen, dass bis zum Ablauf der Karte insbesondere der EKVK kein Mißbrauch geschieht, wenn die Karte aus dem Müll gefischt wird, zeugt nicht von Verantwortungsbewußtsein, gerade nachdem bei der Verabschiedung des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes über den massiven e-Card-Missbrauch, die unrechtmäßigen Verwendung von e-cards und der zu Unrecht erfolgten Verrechnungen von Leistungen geklagt wurde.

  • Quellen:
    • [hauptverband] e-card: Schlüssel zum Gesundheitssystem
      Die e-card enthält "schlummernde" Signaturfunktionen. Somit kann die e-card nach Erwerb eines entsprechenden Zertifikates auch als Bürgerkarte verwendet werden.
    • [help.gv] Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz u.a. – beschlossene Neuerungen
      Maßnahmen gegen Scheinfirmen, gegen die missbräuchliche Verwendung von e-cards und gegen die missbräuchliche Inanspruchnahme von Krankenständen sollen Mehreinnahmen für den Staat bringen.
      [...]
      Inhalt des Gesetzes
      Die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes lauten:
      Ziele
      • Verringerung des bisherigen Ausfalls beim Beitrags-, Steuer- und Zuschlagsaufkommen durch Sozialbetrug
      • Zurückdrängen von Sozialbetrug durch Scheinfirmen
      • Zurückdrängen der missbräuchlichen Verwendung der e-card und der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Krankenständen
      Inhalt
      • Verbesserung und Schaffung neuer Strukturen im Bereich der Zusammenarbeit der zuständigen Einrichtungen und Behörden
      • Identifizierung von Scheinfirmen und Personen und deren Versicherungsverhältnissen, die von den Scheinfirmen zur Sozialversicherung angemeldet werden
      • Weitere Zurückdrängung bzw. Eindämmung der unrechtmäßigen Verwendung von e-cards und der zu Unrecht erfolgten Verrechnungen von Leistungen
      Inkrafttreten
      • Inkrafttreten 1. Jänner 2016
    • [wikipedia] Vorstandsvorsitzender des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger 2014/15
      Am 21. Oktober 2014 wurde McDonald einstimmig zum 13. Vorsitzenden des Verbandsvorstands im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger gewählt.[6] Er übte diese Funktion bis 15. Oktober 2015 aus.