#BBA17 BigBrotherAward

In der Kategorie "Politik" wurden nominiert:

Wie jedes Jahr haben alle Nominierten die Möglichkeit, sich mit Kommentaren an info@bigbrotherawards.at zu wenden. Wir veröffentlichen dann die Reaktionen unter der jeweiligen Nominierung.

Datenschutz-Anpassungsgesetz
- warum jetzt die Eile der Regierung

  • Österreichs Mühlen mahlen langsam, und so ist es nicht weiter verwunderlich, dass bis zum letzten Moment gewartet wird. Aber seinen wir uns ehrlich, geht es nicht uns allen so - was du heute kannst besorgen, ... - und so wurde 4 Jahre lang in Brüssel, auch mit österreichischer Beteiligung, um die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung gerungen. Am Ende ging es dann ganz schnell, nach Einigung am 15. Dezember 2015 wurde sie am 27. April 2016 beschlossen und am 4. Mai 2016 veröffentlicht. Die Verordnung ist am 24. Mai 2016 in Kraft getreten.

    Neu und zur Entlastung der nationalen Gesetzgeber musste der Text aus Brüssel nicht einmal mehr mittels eigenem Gesetz umgesetzt werden. Nur die alten Bestimmungen und die Rahmenbedingungen mussten an die neue Gesetzeslage angepasst werden. Gesetzgebung, Behörden und Firmen wurde eine Frist von 2 Jahren gewährt.

    In Österreich war man durch das DSG 2000 eh schon an Datenschutz gewöhnt, also musste nur ein Anpassungsgesetz her, und die - zum Teil immerhin im Verfassungsrang stehenden - Paragraphen geändert oder außerkraft gesetzt werden.

    Man könnte meinen eine solange Vorbereitungszeit müsste reichen, und doch wurden Defizite im Rahmen der Gesetzgebungsprozesse erkannt.

    Vom hohen Stellenwert dieser Themen in der Öffentlichkeit zeugt der Umstand, dass im öffentlichen Begutachtungsverfahren zum Entwurf des Datenschutz-Anpassungsgesetzes über einhundert Stellungnahmen eingebracht wurden, welche zahlreiche Schwachstellen des Entwurfs aufzeigen. Dessen ungeachtet hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, den Entwurf bereits im Rahmen der Ministerratssitzung am 7.6., und damit mehr als zwei Wochen vor Ende der Begutachtungsfrist, als Regierungsvorlage zu beschließen und in den Nationalrat einzubringen.

    Für Juristen interessant auch dass vor der Wahl dann keine Verfassungsmehrheit mehr zustandegekommen ist, der 25. Mai 2018 aber unaufhaltsam näherrückt.

  • Quellen:
    • [news]: Datenschutz neu - Ein Gesetz, das Datenschützer aufregt
      In über 100 Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf haben Experten und Institutionen zahlreiche noch ungelöste Problemfelder angesprochen. Auch die Technische Universität Wien, die Universität Wien und die MedUni Wien haben sich teils kritisch zum Gesetz geäußert. Von zahlreichen "Umsetzungsmängeln, Widersprüchen und erheblichen Auslegungsschwierigkeiten" spricht beispielsweise die TU Wien.
      Wie der Datenschutzverein "Arge Daten" in einer Aussendung mitteilt, soll die völlige Straffreiheit von Behörden gesetzlich festgeschrieben werden. Das sei ein absurdes Ansinnen. "Frei nach dem alten Feudalmotto, eine Behörde kann sich niemals irren, schreibt der Entwurf gleich die generelle Straffreiheit der Behörden fest. Das ist offensichtlich gleichheitswidrig", sagt Hans Zeger, der Obmann von "Arge Daten". Zusätzlich sei ärgerlich, dass der Begriff der "öffentlichen Stellen" nicht definiert sei und Begehrlichkeiten vieler Organisationen wecke.
    • PDF:[digisociety]:VERKÜRZTE BEGUTACHTUNG DES DATENSCHUTZ-ANPASSUNGSGESETZES 2018
      Zuletzt wurde dies im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zum Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 offensichtlich, in welchem nicht nur die Regierungsvorlage noch innerhalb offener Begutachtungsfrist beschlossen, sondern anschließend umgehend nach Ende der Begutachtungsfrist im Nationalratsplenum durch die Regierungsparteien auch verabschiedet wurde. Hierdurch konnte ein Großteil der eingereichten Stellungnahmen nicht berücksichtigt werden.
      Vom hohen Stellenwert dieser Themen in der Öffentlichkeit zeugt der Umstand, dass im öffentlichen Begutachtungsverfahren zum Entwurf des Datenschutz-Anpassungsgesetzes über einhundert Stellungnahmen eingebracht wurden, welche zahlreiche Schwachstellen des Entwurfs aufzeigen.