#BBA20 Safety First - Your Data for Our Good

In der Kategorie "Politik" wurden nominiert:

Wie jedes Jahr haben alle Nominierten die Möglichkeit, sich mit Kommentaren an info@bigbrotherawards.at zu wenden. Wir veröffentlichen dann die Reaktionen unter der jeweiligen Nominierung.

Impfregister ohne Opt-Out

  • Die österreichische Verwaltung kennt eine Vielzahl von Register, amtlich geführte Verzeichnisse, denen allen eines gemeinsam ist - es kennt kein Opt-Out, das die DSGVO bei Datensammlungen den betroffenen Personen normalerweise einräumt. Damit fällt auch die „Einwilligung“ der betroffenen Person weg, die freiwillig für einen bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

    Schon seit Jahren kursieren Pläne eines elektronischen Impfpasses, der die in unserer Hand liegenden papierenen Impfpässe ersetzen und modernisieren soll. So hat der Gesundheitsausschuss hat 2018 einen Neos-Antrag angenommen, wonach alle Impfungen in ELGA verzeichnet sein sollen, und Pamela Rendi-Wagner (SPÖ) freute sich 2017 als Gesundheits-Ministerin: "Mit dem e-Impfpass ist eine lückenlose Dokumentation und ein individuelles Erinnerungsservice möglich – vergessene Impfungen oder unnötige Mehrfachimpfungen gehören damit der Vergangenheit an"

    Das neue Impfregister - der elektronische Impfpass, von Gesundheitsminister Anschober als Pilotprojekt im Juli 2020 angekündigt, soll es ermöglichen, Gesundheits- und Ausbruchsmanagment im Hinblick auf Infektionskrankheiten zu verbessern. Eine Aktion, deren Grundgedanke wohl der aktuellen Corona-Problematik entspringt. Das Projekt soll im Herbst 2020 starten und innerhalb eines Jahres so weit sein, dass es bis Herbst 2021 in die Evaluationsphase treten kann. Ab 2023 soll das System dann voll eingesetzt werden.

    Laut Gesundheitsbehörden werden alle Impfungen in dieses elektronische Register eingetragen - Nachträge aus der Vergangenheit sind nicht vorgesehen. Eine Möglichkeit, nicht daran teilzunehmen - ein Opt-out - wird nicht zur Verfügung gestellt. Der Datenschutzrat hat massive Bedenken im Zuge der Gesetzesbegutachtung geäußert wegen datenschutzrechtlicher Fragen.

    Somit wird der digitale e-Impfpass zu einem verordneten Zwangsregister.

  • Quellen: