#BBA19 Your Data is in the Air

In der Kategorie "Behörden und Verwaltung" wurden nominiert:

Wie jedes Jahr haben alle Nominierten die Möglichkeit, sich mit Kommentaren an info@bigbrotherawards.at zu wenden. Wir veröffentlichen dann die Reaktionen unter der jeweiligen Nominierung.

Bundeskriminalamt bekommt Gesichtserkennung

  • In der Kriminaltechnik des Bundeskriminalamts werden erkennungsdienstliche Daten wie Fingerabdrücke und DNA erfasst und in nationalen und internationalen Datenbanken verglichen.

    Der Zentrale Erkennungsdienst führt die nationalen biometrischen Datensammlungen und -banken, vergleicht Fingerabdruckspuren von Tatorten und wertet DNA-Profile in den Datenbanken aus.

    Nun kommen mit der Gesichtserkennung neue automatisierte Suchmöglichkeiten hinzu, die die Bilder und Videos der Kameras die den öffentlichen Raum beobachten ausgewertet werden können.

    Waren am Anfang der Videoüberwachung die Kameras lediglich die verlängerten Augen der Wachleute, die nur auf einem Livebild das Geschehen an entlegenen Plätzen überwachen konnten, so ist mit der besser werdenden Speichertechnik auch der Wert dieser Aufnahmen gestiegen. Im alten österreichischen Datenschutzgesetz gab es deswegen einen eigenen Bereich der die Videoüberwachung geregelt hat. Seit damals ist nicht nur die Bildqualität gestiegen sondern auch die Anzahl der Kameras die den öffentlichen Raum überwachen - so sind ca. 12.500 Kameras bei Wiener Linien in Betrieb und die ÖBB freuen sich sogar mehr Kameras verbaut zu haben als die Deutsche Bahn - und haben so mit knapp 7.000 Kameras eine landesweite flächendeckende Videoüberwachung. Dazu kommen noch die Kameras der ASFINAG, der Banken, Tankstellen, Trafiken sowie unzählige private Kameras im öffentlichen Raum - eine schier unendliche Quelle an Informationen - eine Datenmenge die nur noch mit Software Analysen ausgewertet werden können.

    Nach mehreren Anläufen verschiedener Innenminister ist es nun endlich soweit, das KI und Mustererkennung genutzt werden soll um in diesem schier unendlichen Fundus an Bildmaterial von Menschen im Öffentlichen Raum suchen zu können. Wenn in der ersten Phase jetzt nur mit Bildern von Straftätern gesucht werden soll, so zeigt das ja nur was das System kann - mit einem beliebigen Foto eines beliebigen Foto in aufgenommenen und gespeicherten Bildmaterial zu suchen und damit von dieser Person einen Nachweis bringen wann und wo sich die Person bewegt hat - also ein Bewegungsprofil erstellen. Einen Schritt weitergedacht ist es mit dieser Software möglich Analysen von Menschen zu erstellen.
  • Quellen:
    • [bundeskriminalamt]: Das BK im Überblick - Das Bundeskriminalamt
      Das Bundeskriminalamt, kurz BK, steht für moderne, bundesweite Kriminalitätsbekämpfung und ist national sowie international Ansprechpartner für polizeiliche Kooperationen.
    • [derstandard]: Polizei startet im Herbst Gesichtserkennung mit öffentlichen Kameras
      Die Polizei will auch Bilder aus öffentlichen Einrichtungen nutzen. Eine Echtzeiterkennung sei jedoch nicht geplant.
    • [derstandard]: Gesichtserkennung soll vorhersehen können, ob jemand schwul ist
      Nun behauptet der Professor in einer umstrittenen Arbeit, anhand von Algorithmen bei der Gesichtserkennung unterscheiden zu können, ob jemand hetero- oder homosexuell ist. Auch könne man erkennen, welche Emotionen jemand empfindet, welchen IQ er hat und ob er dazu veranlagt ist, ein Verbrechen zu begehen. Er behauptet in einem nicht-veröffentlichten Paper sogar, er erkenne, ob jemand US-Republikaner oder Demokrat sei – wobei es hier zu Fehlern komme, wenn jemand einen Bart trägt oder nicht.
    • [futurezone]: Das kann die Gesichtserkennungssoftware der Polizei
      Nun wissen wir auch: Die Software stammt von der deutschen Firma Cognitec Systems GmbH und sie hat 448.813,20 Euro gekostet. Der Liefervertrag wurde mit Atos IT Solutions and Services GmbH abgeschlossen.
      San Francisco hatte als erste Stadt in den USA den Einsatz von Gesichtserkennungstechnologien für Behörden verboten. Diese können die rassistische Ungerechtigkeit verschärfen und unsere Möglichkeit, „frei von ständiger Beobachtung durch die Regierung“ zu leben.
    • [orf]: Gesichtserkennungssoftware für Polizei kostet 450.000 Euro
      Der Einsatz der Software ist dem Innenminister zufolge durch das Sicherheitspolizeigesetz (SPG) und die Strafprozessordnung (StPO) legitimiert und erfolgt bei allen gerichtlich strafbaren Vorsatztaten, „wenn von dem oder den unbekannten Täter/n qualitativ geeignete Lichtbilder aus Überwachungskameras oder anderen Geräten (z. B. Aufnahmen mit Mobiltelefonen) vorhanden sind, durch Abgleich dieser mit den Lichtbildern der Referenzdatenbank“, wie es in der Anfragebeantwortung hieß.