#BBA18 ohne Cloud muss die Freiheit wohl grenzenlos sein

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EU-Ratsvorsitz Österreich

ePrivacy-Reform - Schutz vor Tracking unerwünscht

  • Eigentlich hätte sie gemeinsam mit der DSGVO eingeführt werden sollen, aber es dauerte noch bis endlich ein Kompromiss im EU-Parlament gefunden werden konnte der Mehrheitsfähig ist. Vor einem Jahr wurde mit 318 zu 280 Stimmen (bei zwanzig Enthaltungen) ein Entwurf beschlossen, der als Vorlage für den sogenannten Trilog mit der EU-Kommission und den Mitgliedsländern der EU über eine Reform der „ePrivacy“ dienen soll. Während bei den Upload-Filtern in aller Kürze der Trilog zum Erfolg geführt werden soll, wird bei der ePrivacy-Reform auch nach 12 Monaten noch auf Zeit gespielt, denn es gibt großen Druck es vonseiten der Verlage, Privatsender und vieler Internetplattformen.

    Mit der Datenschutzgrundverortnung wird geregelt wie personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen. Die ePrivacy-Verordnung regelt den Schutz der Privatsphäre und Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation. Dies umfasst den Inhalt der Kommunikation sowie die Metadaten (wann, wo und mit wem kommuniziert wurde) aber auch andere Daten wie z.B. Cookies.

    Die Verordnung nimmt vor allem sogenannte Tracking-Dienste ins Visier, die Nutzer im Netz verfolgen und so Produktpräferenzen herausfinden wollen. Das EU-Parlament will, dass Nutzer über diese Maßnahme informiert werden und sogar ihre Zustimmung entziehen können, wenn sie nicht ausspioniert werden wollen. Auch Offline-Tracking, also etwa die Verfolgung von Kunden-Smartphones in einem Shoppingcenter, soll eingedämmt werden.

    Österreich muss während seiner Ratspräsidentschaft nun als Vermittler auftreten.

    Unerfahrene Nutzer sollten dadurch geschützt werden, dass Smartphone-Betriebssysteme und Internetbrowser von Haus aus möglichst wenige Daten sammeln. Jedwede Überwachung soll, analog zur DSGVO, nur mit Zustimmung der User erfolgen. An genau diesem Punkt hat Österreich die Notbremse gezogen – und den Artikel 10, der Browser betrifft, komplett gestrichen.

    "Das Ziel der österreichischen Präsidentschaft ist das Fortführen der Arbeit", heißt es aus dem Infrastrukturministerium. Minimalziel ist ein "Fortschrittsbericht", der bis Ende des Jahres zustande kommt. "Wichtig erscheint dem Infrastrukturministerium, eine Balance zu finden, um Unternehmen nicht zu sehr zu schaden und Datenschutz trotzdem größtmöglich zu verankern", sagt das Ministerium. Wenn es allerdings bis zur EU-Wahl im Mai 2019 zu keiner Einigung kommt, beginnt der Gesetzgebungsprozess bei null.
  • Quellen:
    • [netzpolitik]: Österreich verschiebt ePrivacy-Reform auf den St. Nimmerleinstag
      Im Arbeitsvorhaben der Ratspräsidentschaft ist bis Dezember lediglich ein Statusbericht geplant, keine gemeinsame Position der Mitgliedsstaaten. Wegen der Komplexität der Themen sei mit weiteren Verhandlungen zu rechnen, schrieb ein Sprecher des Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie in Wien

      Die Reform sollte eigentlich bereits Anfang 2018 abgeschlossen sein. Der Bedarf für das Gesetz ist groß: Die alte ePrivacy-Richtlinie von 2002 legt Anbietern klassischer Kommunikationsdienste wie Telefonie und SMS verhältnismäßig strenge Regeln auf. Messenger und Internettelefonie hingegen sind in der alten Verordnung nicht eigens berücksichtigt und haben weitgehend freie Hand. 2009 ergänzten die EU-Gesetzgeber die Richtlinie um Regeln für die Nutzung von Cookies, also Codeschnipsel, mit deren Hilfe Nutzer beim Surfen im Netz verfolgt und erkannt werden. Diese wurden aber in vielen Ländern nie richtig umgesetzt. Beim Tracking von Nutzern herrscht bisher Wildwest-Stimmung.
    • [F.A.Z.]: ePrivacy : Profitieren am Ende wieder nur Google und Co.?
      Mit ePrivacy ist gemeint, dass Internetnutzer sich gegen die Verarbeitung ihrer Kommunikationsdaten wehren können. Diese sind bekanntlich der Rohstoff der digitalen Wirtschaft, sie sind die Währung, die seit dem Siegeszug von Google, Facebook, Amazon und anderen Online-Giganten gilt. Allerdings wird sie bislang ausgezahlt, ohne dass die Nutzer es bemerken. Die Spuren ihres Verhaltens im Netz werden nachverfolgt und - zu Werbezwecken - aufgezeichnet. Man wird im Netz zwar nicht namentlich markiert, aber dank der Verbindungsdaten und Analysen dessen, was man aufruft, ist jeder Einzelne zumindest als Kunde klar zu erkennen.
    • [WKO]: Schutz der Privatsphäre: Neue Regeln für digitale Medien und elektronische Kommunikationsdienste
      Die geplante ePrivacy-Verordnung schafft zusammen mit der EU-Datenschutz-Grund-VO neue Regeln für digitale Medien und elektronische Kommunikationsdienste. Sie stuft alle digitalen Endgeräte im Dialog Marketing- und im Online-Marketing-Kontext grundsätzlich als „personenbezogen“ ein. Dies bedeutet beispielsweise, dass diese Geräte bei der Auslieferung für das Setzen von Cookies oder ähnliche Techniken zunächst einmal deaktiviert sind. Eine Änderung ist nur mit einem unmissverständlichen Opt-in des Users möglich.
    • [derStandard]: E-Privacy: Die nächste Schlacht um den Datenschutz – und Österreich mittendrin
      "Das Ziel der österreichischen Präsidentschaft ist das Fortführen der Arbeit", heißt es aus dem Infrastrukturministerium. Minimalziel ist ein "Fortschrittsbericht", der bis Ende des Jahres zustande kommt. "Wichtig erscheint dem Infrastrukturministerium, eine Balance zu finden, um Unternehmen nicht zu sehr zu schaden und Datenschutz trotzdem größtmöglich zu verankern", sagt das Ministerium. Wenn es allerdings bis zur EU-Wahl im Mai 2019 zu keiner Einigung kommt, beginnt der Gesetzgebungsprozess bei null.
    • [Kleine Zeitung]: Was wird nun umgesetzt? Blümel verspricht zügiges Weiterarbeiten
      Zeitungsverband, Privatsender und ORF sind zufrieden mit der Medienenquete. Alle drei zeigen sich erfreut über die sachlichen Diskussionen in Wien. Nun erwartet man aber auch Taten von der Regierung und Minister Blümel.