#BBA14 Keine Macht Spionen

Stellungnahme VAP (Verein für Antipiraterie)

"Wer klagt wen & Wer klagt was"

Sehr geehrte Big Brother Awards Austria-Komitee,

Danke für die Mitteilung über die Nominierung und für die Einladung zur Gala, die uns leider zu kurzfristig erreicht, um sie wahrnehmen zu können. Wir hätten die Gelegenheit gerne genützt, einige Missverständnisse persönlich aufzuklären. Die Lektüre der höchstgerichtlichen Erkenntnisse hätte sicher ausgereicht, um aufzuzeigen, dass wir für diesen ehrenvollen Preis zu Unrecht nominiert werden. Da gibt es „Würdigere“!

Das selbsterklärte Ziel der Big Brother Awards ist ja, wie Sie schreiben, Datenmissbrauch aufzuzeigen. Dieses Anliegen ist auch aus unserer Sicht von großer Bedeutung und in Zeiten, in denen Daten zum Gold des Internetzeitalters geworden sind, auch vollkommen gerechtfertigt! Aber mit Verlaub: Wie die Gerichte vollkommen zu Recht erkannt haben, bewirken Zugangssperren zu illegalen Websites wirklich keinen Datenmissbrauch. Solche Maßnahmen tragen bei genauer Betrachtung also nicht nur nichts zur „Zukunft als gläserne Menschen“ bei, sondern sind bei einer sachlichen Abwägung der Grundrechte notwendig. Ihre Schlussfolgerung, wir wären für Datenmissbrauch verantwortlich, ist deshalb leider eine Themenverfehlung.

Das höchste Gericht der EU (EuGH), aber auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, zahlreiche Gerichte in anderen EU-Staaten und der Oberste Gerichtshof Österreichs haben in mehreren Entscheidungen festgestellt, dass Urheberrechtsverletzungen, die in großem Ausmaß begangen werden, bekämpft werden müssen. Genau deshalb sind bei Abwägung aller Interessen auch Zugangssperren zu gewerbsmäßigen Piratenseiten gerechtfertigt. Internet Provider können sich ihrer Verantwortung als Vermittler deshalb nicht entziehen. Erhalten sie Informationen, dass ihre Dienste für konkrete Urheberrechtsverletzungen missbraucht werden, dann können sie nicht so tun, als ginge sie das nichts an. Sie müssen auf Aufforderung geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen, und dazu gehören nun mal auch Zugangssperren. Das gilt sogar dann, wenn sich von solchen Sperren nur ein Teil der Internetuser beeindrucken ließe. Selbst der wohl über alle Zweifel erhabene Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seiner berühmten Entscheidung zu The Pirate Bay klargestellt: Spielfilme fallen nicht in den Kernbereich der grundrechtlich geschützten Informationsfreiheit. (Übrigens: Die Betreiber von kino.to wurden zu mehrjährigen Haftstrafen wegen organisierter Kriminalität verurteilt).

Man kann das alles im Sinne eines Glaubenskrieges natürlich einfach ignorieren. Aber wer sich sachlich mit dem Thema befasst, wird zugestehen müssen: Gerichtlich angeordnete Beschränkungen des Zugangs zu massiv urheberrechtsverletzenden Websites wurden bislang in 12 europäischen Ländern implementiert ohne die Privatsphäre der User zu verletzen und ohne den Zugang zum Internet in rechtlich bedenklicher Weise einzuschränken. Wenn Sie diese Urteile im Detail studieren, wissen Sie, dass die Gerichte ihre Entscheidungen gefällt haben, nachdem sie sich sehr ausführlich mit den betroffenen Grundrechten auseinandergesetzt, und keine Gefahr von Datenmissbrauch festgestellt haben. Die Datenflüsse der KonsumentInnen werden also mit virtuellen Straßensperren gar nicht tangiert, schon gar nicht inspiziert. Weiters werden nur bestimmte Quellen gesperrt, sowohl Werke als auch Opensource Software bleiben anderswo legal und sicher erhältlich.

Der Verein für Anti-Piraterie steht voll und ganz zur Durchsetzung geltender Gesetze zum Schutz der Kreativen und ihrer Partner. Wenn kriminelle Website-Betreiber sich dadurch eingeschränkt fühlen, tut uns das wirklich nicht leid.

Gerne zitieren wir zum Abschluss Sascha Lobo: „Sogar solche Leute, die so intensiv an die Freiheit des Internets glauben, sehen inzwischen - und zwar schon seit einiger Zeit -, dass die Politik sehr wohl und dringend regulierend eingreifen muss.“ (Stern, Januar 2014) Recht hat er ! In diesem Sinne: Freundliche Grüße an die Festgemeinde und Danke für die Kommunikation unserer Botschaft!

Ihr VAP