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In der Kategorie "Business und Finanzen" wurden nominiert:

Wie jedes Jahr haben alle Nominierten die Möglichkeit, sich mit Kommentaren an info@bigbrotherawards.at zu wenden. Wir veröffentlichen dann die Reaktionen unter der jeweiligen Nominierung.

Smart-Meter "OptOut" nur noch kurz erhältlich

Reinhold Mitterlehner, ÖVP

  • Die Energieversorger sind gesetzlich verpflichtet worden bis Ende 2019 zumindest 95% der alten Stromzähler auszutauschen. Eine Maßnahme, die außerhalb des industriellen Lobbyings wegen der hohen Kosten und der ungeklärten Sicherheitsbedenken kaum verstanden wird.
    Besorgte Konsumenten erkennen keinen Vorteil, wenn ihre Verbrauchsdaten vom Netzbetreiber mittels einer kundenfreundlichen Website zur Verfügung gestellt werden. Die gleiche Information, aber dem Prinzip der Datensparsamkeit entsprechend, würde jedes lokal einsetzbare Strommessgerät zur Kostenkontrolle bieten.
    Nicht immer ist die EU schuld, wenn Gesetze eingeführt werden, die Kopfschütteln hervorrufen. Nur zur Erinnerung, die Forderung aus Brüssel lautete: "Wird die Einführung intelligenter Zähler positiv bewertet, so werden mindestens 80% der Verbraucher bis 2020 mit intelligenten Messsystemen ausgestattet"
    Gemäß einem aktuellem Gutachten aus Deutschland lässt sich mit intelligenten Stromzählern weniger sparen als bisher angenommen. Haushalte mit geringem Energieverbrauch können maximal 4,5 Euro pro Jahr einsparen, heißt es im Gutachten. Deutschland will deshalb sogar auf einen flächendeckenden Smart Meter-Ausbau verzichten.
    Das deutsche Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie kommt in ihrer Kosten/Nutzen-Analyse zu dem Schluß: "Die Studie zeigt, dass insbesondere bei Letztverbrauchern mit geringem Jahresverbrauch die Kosten für ein intelligentes Messsystem deutlich die durchschnittlich zu erzielenden jährlichen Energieeinsparmöglichkeiten übersteigen. Ein verpflichtender Einbau wäre somit unverhältnismäßig und wirtschaftlich unzumutbar."
    Auch wenn die Kosten/Nutzen-Analyse von denen, die das alles einmal bezahlen müssen, nämlich von uns allen, kaum verstanden wird, so ist immer noch unverständlich, das die Bedenken des Datenschutzrates, dass der Betrieb von intelligenten Messgeräten unter Wahrung des Daten- und Konsumentenschutzes zu erfolgen hat weitestgehend außer acht gelassen wird.
    Aufgrund massiver Proteste wurde nachträglich eine Opt-Out-Regelung geschaffen - mit der einzigen Nebenbedingung, das sich an der ursprünglichen, österreichischen Vorgabe von 95% Smart-Meter nichts ändert. Populistisch hofft man so den Sorgen und Bedenken den Rückhalt öffentlicher Wahrnehmung genommen zu haben und bei weiteren Protesten auf diese Opt-Out Regelung verweisen zu können.
    Für alle, denen die letzte Minuten Sanierungsmaßnahmen der Gesetzesnovelle vom 3. Juli 2013 nicht gereicht haben, freuten sich zumindest über die Opt-Out-Regelung, um so der befürchteten Fernüberwachung entgehen zu können.
    Bevor nun Massen von Kunden ihr Recht einfordern konnten, kam aus dem Wirtschaftsministerium die Entwarnung; soviel bürgerliche Selbstbestimmung sei nicht gemeint gewesen - nur der Netzbetreiber als Eigentümer der Hardware dürfe entscheiden welche Geräte mit welchen Eigenschaften und Funktionen angeschafft werden, und der Kunde habe das so zu akzeptieren.
    Ein Rechtsanspruch des Endverbrauchers auf Ablehnung einer Installation eines Smart Meters sei nirgendwo verankert.
    Eine wohl einzigartige Interpretation des Eigentumsbegriffs, der dem Konsumenten das Recht nimmt zu definieren welche Dienstleistung er in welcher Form bestellen und konsumieren möchte.

  • Quellen:
    • [PDF] Datenschutzrat: Datenschutzrechtliche Anmerkungen zum „Smart Metering“ und der Einführung intelligenter Messgeräte
      Stellungnahme des Datenschutzrates
    • [PDF] e-control Studie zur Analyse der Kosten-,Nutzen einer österreichweiten,Einführung von Smart Metering
    • bmwi.de Ernst & Young legt Abschlussbericht zur Kosten-Nutzen-Analyse
      Staatssekretär Kapferer: "Die Ergebnisse zeigen, dass wir in Deutschland den Ausbau von intelligenten Messsystemen und Zählern gezielt, nämlich Energiewende-konform, ausgestalten müssen; pauschale Ansätze sind nicht situationsgerecht. Wir prüfen nun zügig die Umsetzbarkeit der Gutachter-Empfehlungen. Eine Arbeitsgruppe mit der Bundesnetzagentur zum Finanzierungsmechanismus wird die Möglichkeit zur Verankerung im System klären. Die Bezahlbarkeit von Energie für den Verbraucher ist dabei oberste Leitlinie."
      Die Studie zeigt, dass insbesondere bei Letztverbrauchern mit geringem Jahresverbrauch die Kosten für ein intelligentes Messsystem deutlich die durchschnittlich zu erzielenden jährlichen Energieeinsparmöglichkeiten übersteigen. Ein verpflichtender Einbau wäre somit unverhältnismäßig und wirtschaftlich unzumutbar.
    • Futurezone: "Kein Rechtsanspruch"
      Doch genau über dieses Opt-Out und wie dieses auszulegen ist wird nun im Bereich der E-Wirtschaft heftig debattiert. Das Wirtschaftsministerium ist der Auffassung, dass es „keinen Rechtsanspruch für den Endabnehmer gibt, keinen Smart Meter zu bekommen“, wie die futurezone auf Anfrage erfuhr. Der Hintergrund dazu: Aufgrund des auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention vorgesehenen verfassungsgesetzlich geschützten Rechts auf Eigentum und der daraus resultierenden rechtlichen Stellung als Eigentümer, steht dem Netzbetreiber als Eigentümer des Smart Meter eine umfassende Entscheidungsbefugnis über das Zählgerät zu.